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   VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 165/15.NW   

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https://dejure.org/2015,25150
VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 165/15.NW (https://dejure.org/2015,25150)
VG Neustadt, Entscheidung vom 09.09.2015 - 1 K 165/15.NW (https://dejure.org/2015,25150)
VG Neustadt, Entscheidung vom 09. September 2015 - 1 K 165/15.NW (https://dejure.org/2015,25150)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entziehung einer deutschen Fahrerlaubnis auch bei Umtausch des Führerscheins

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entziehung einer deutschen Fahrerlaubnis auch bei Umtausch des Führerscheins

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 165/15
    Die Voraussetzung hierfür, eine formell und materiell rechtmäßige Gutachtensanforderung durch die Beklagte (BVerwG, Beschluss vom 11.6.2008 - 3 B 99/07; Urteil vom 15.7.2001 - 3 C 13/01), ist erfüllt.
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 165/15
    Denn solange diese Zuwiderhandlungen - wie hier - im Verkehrszentralregister eingetragen sind, sind sie unter Beachtung der Umstände des Einzelfalls auch unter den gegebenen Verhältnissen verwertbar (BVerwG, Urteil vom 9.6.2005 - 3 C 21.04 und 25.04).
  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung

    Auszug aus VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 165/15
    Der Verwertung dreier dieser Vergehen steht nicht entgegen, dass diese vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis vom 18.8.2008 begangen wurden und zwischenzeitlich ein dem Kläger günstiges Fahreignungsgutachten vom 24.9.2007 erstellt worden war, und obwohl ein weiteres Fahreignungsgutachten vom 21.7.2008 zwar die Erwartung formulierte, dass der Kläger zukünftig gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen mit Alkoholbeteiligung verstoßen werde, aber ein Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung die Verhaltensprognose günstig beeinflussen könne (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 14.7.2008 - 11 CS 08.1319; Beschluss vom 6.5.2008 - 11 CS 08.551; OVG Sachsen, Beschluss vom 24.7.2008 - 3 B 18/08).
  • OVG Sachsen, 24.07.2008 - 3 B 18/08

    Fahrerlaubsnisentzug; Alkoholmissbrauch; wiederholte Verkehrsverstöße;

    Auszug aus VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 165/15
    Der Verwertung dreier dieser Vergehen steht nicht entgegen, dass diese vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis vom 18.8.2008 begangen wurden und zwischenzeitlich ein dem Kläger günstiges Fahreignungsgutachten vom 24.9.2007 erstellt worden war, und obwohl ein weiteres Fahreignungsgutachten vom 21.7.2008 zwar die Erwartung formulierte, dass der Kläger zukünftig gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen mit Alkoholbeteiligung verstoßen werde, aber ein Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung die Verhaltensprognose günstig beeinflussen könne (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 14.7.2008 - 11 CS 08.1319; Beschluss vom 6.5.2008 - 11 CS 08.551; OVG Sachsen, Beschluss vom 24.7.2008 - 3 B 18/08).
  • VGH Bayern, 14.07.2008 - 11 CS 08.1319

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

    Auszug aus VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 165/15
    Der Verwertung dreier dieser Vergehen steht nicht entgegen, dass diese vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis vom 18.8.2008 begangen wurden und zwischenzeitlich ein dem Kläger günstiges Fahreignungsgutachten vom 24.9.2007 erstellt worden war, und obwohl ein weiteres Fahreignungsgutachten vom 21.7.2008 zwar die Erwartung formulierte, dass der Kläger zukünftig gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen mit Alkoholbeteiligung verstoßen werde, aber ein Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung die Verhaltensprognose günstig beeinflussen könne (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 14.7.2008 - 11 CS 08.1319; Beschluss vom 6.5.2008 - 11 CS 08.551; OVG Sachsen, Beschluss vom 24.7.2008 - 3 B 18/08).
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